Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 134 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 81
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Nach Gewicht
- LSG NRW, 31.08.2006 – L 9 AL 21/06
- SG Düsseldorf, 04.11.2005 – S 7 AL 63/05Zitiert von 2
- SG Düsseldorf, 05.08.2005 – S 7 AL 132/05Zitiert von 4
- BSG, 05.12.2006 – B 11a AL 43/05 RZitiert von 10
- BSG, 06.03.2013 – B 11 AL 12/12 RBemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung - Berücksichtigung von nur abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen - Abschaffung der fiktiven Bemessung ab 1.1.2005 - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 4
- BSG, 08.02.2007 – B 7a AL 28/06 RZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BSG, 15.02.2023 – B 11 AL 42/21 RArbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen nachträglich zugeflossenem Arbeitsentgelt - Verzinsung der Nachzahlung des Arbeitslosengeldes - Verzinsungsbeginn - tatsächlicher Zufluss der Lohnnachzahlung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 4
- BSG, 24.08.2017 – B 11 AL 16/16 RArbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - Lohnnachzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Betriebsstilllegung - erfolgloser LohnverzichtZitiert von 3
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 – L 2 AL 12/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 134 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 134 SGB III liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.